Prägezange des Notarbüros beim Siegeln einer Urkunde
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Beglaubigungen

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Beglaubigungen sind in vielen Bereichen des Rechtsverkehrs erforderlich, um Dokumente oder Unterschriften in der vorgesehenen Form verwenden zu können. Wir unterstützen Sie bei der zügigen und verlässlichen Vorbereitung und Durchführung solcher Beglaubigungen.

Zu unterscheiden ist insbesondere zwischen der Beglaubigung von Unterschriften und der Beglaubigung von Abschriften oder Kopien. Bei einer Unterschriftsbeglaubigung wird bestätigt, dass eine Unterschrift von der betreffenden Person stammt und in Gegenwart der Notarin oder des Notars geleistet beziehungsweise anerkannt wurde. Bei einer Abschriftsbeglaubigung wird bescheinigt, dass eine Kopie mit der vorgelegten Urschrift oder Abschrift übereinstimmt. Beglaubigungen dienen damit vor allem dem Nachweis der Echtheit oder Übereinstimmung in formeller Hinsicht.

Auch wenn Urkunden oder beglaubigte Dokumente im Ausland verwendet werden sollen, unterstützen wir Sie gern bei den weiteren erforderlichen Schritten. Dazu gehört insbesondere die Vorbereitung von Apostille oder Legalisation.

Wir beraten und begleiten Sie insbesondere bei:

  • Unterschriftsbeglaubigungen
  • Abschriftsbeglaubigungen
  • Beglaubigungen für Erklärungen gegenüber Registergerichten, Behörden und privaten Stellen
  • Beglaubigungen im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen und grundbuchrechtlichen Vorgängen
  • Vorbereitung von Apostille und Legalisation für die Verwendung im Ausland

Häufig gefragt

Wir haben einige häufig gestellte Fragen für Sie zusammengestellt und beispielhaft beantwortet. Klicken Sie gern auf eine Frage und informieren Sie sich auf unserer Seite „Häufig gefragt“ weiter zum Thema.

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Unsicher, welche Unterlagen Sie brauchen oder welcher Weg der richtige ist? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir klären das gern vorab.

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