Häufige Fragen an das Notarbüro

Auf dieser Seite haben wir einige Fragen für Sie gesammelt, die uns im Notarbüro am häufigsten gestellt werden. Wir versuchen, sie möglichst konkret für Sie zu beantworten. Falls Sie Ihr Anliegen hier nicht wiederfinden oder weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte gern:

03578 / 3834-0
Blick durch den Flur des Notarbüros in der Haydnstraße

Der erste Schritt

Termin und Ablauf

Rufen Sie uns unter 03578 / 3834-0 an oder schreiben Sie an info@notariat-kamenz.de. Sie finden uns in der Haydnstraße 8 in 01917 Kamenz. Schneller geht es, wenn Sie vorab eines unserer Online-Formulare ausfüllen — dann liegen uns die Eckdaten schon vor und wir können gleich einen Termin mit ausreichend Zeit einplanen. Für eine reine Unterschrifts- oder Abschriftsbeglaubigung genügt meist ein kurzer Vorbeitermin.

In jedem Fall einen gültigen Personalausweis oder Reisepass — damit stellen wir Ihre Identität fest, wie es das Beurkundungsgesetz und bei vielen Geschäften das Geldwäschegesetz verlangen. Je nach Anliegen kommen Unterlagen hinzu: die Steuer-Identifikationsnummer bei Immobiliengeschäften, ein aktueller Grundbuchauszug oder die Flurstücksbezeichnung, bei Gesellschaften der Handelsregisterauszug. Was genau gebraucht wird, sagen wir Ihnen bei der Terminvereinbarung — damit Sie den Weg nach Kamenz nur einmal auf sich nehmen müssen.

Das hängt vom Umfang der Urkunde ab. Für eine Vorsorgevollmacht oder ein einfaches Testament planen wir meist 30 bis 45 Minuten ein, für einen Immobilienkaufvertrag etwa eine Stunde, bei komplexeren Gestaltungen auch länger. Die Urkunde wird vollständig vorgelesen und erläutert — das ist gesetzlich vorgeschrieben und dient Ihrem Schutz. Kommen Sie bitte einige Minuten früher in die Haydnstraße, dann bleibt Zeit für die Formalien.

Bei Verbraucherverträgen über Immobilien – also zwischen Unternehmer und Verbraucher, etwa beim Kauf vom Bauträger – soll der Entwurf nach § 17 Abs. 2a BeurkG in der Regel zwei Wochen vor dem Termin vorliegen. Lesen Sie ihn in Ruhe durch und notieren Sie, was unklar bleibt. Im Termin gehen wir Ihre Anmerkungen Punkt für Punkt durch; Änderungen sind bis zuletzt möglich.

Das ist der Regelfall und meist der einfachste Weg. Ist eine Person verhindert, gibt es bei vielen Geschäften Alternativen: eine notariell beglaubigte Vollmacht für eine andere Person, eine nachträgliche Genehmigung der Erklärung oder getrennte Beurkundungen von Angebot und Annahme. Das hilft besonders dann, wenn ein Beteiligter an einem anderen Ort in Deutschland wohnt. Nicht jedes Geschäft lässt das zu: Testament und Erbvertrag errichten Sie persönlich, und bei Ehevertrag und Auflassung müssen beide Seiten gleichzeitig anwesend oder vertreten sein. Sprechen Sie uns frühzeitig an, damit wir den passenden Weg wählen.

Ja. Für die häufigsten Anliegen stellen wir strukturierte Online-Formulare bereit — vom Immobilienkauf über das Testament bis zur Unterschriftsbeglaubigung. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt. Das spart Ihnen Wege und uns Rückfragen.

Ja. Beherrscht eine beteiligte Person die deutsche Sprache nicht ausreichend, wird ihr die Urkunde im Termin übersetzt: durch einen Dolmetscher oder durch die Notarin oder den Notar selbst. Sagen Sie uns das bitte schon am Telefon — wir kümmern uns um die Sprachmittlung und kalkulieren mehr Zeit ein.

Selbstverständlich. Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Haydnstraße kommen kann, beurkunden wir im Krankenhaus, im Pflegeheim oder zu Hause — im Stadtgebiet Kamenz ebenso wie im Umland, etwa in Königsbrück oder Pulsnitz. Das GNotKG sieht dafür eine Auswärtsgebühr und den Ersatz der Reisekosten vor; beides ist gesetzlich festgelegt und wird vorab benannt. In dringenden Fällen richten wir den Termin kurzfristig ein.

Nummernstempel des Notarbüros

Was es kostet

Kosten und Gebühren

Das richtet sich nach dem Geschäftswert — etwa dem Kaufpreis oder Ihrem Vermögen — und nach der Art des Geschäfts, nicht nach dem Zeitaufwand. Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG): Aus dem Geschäftswert ergibt sich die volle Gebühr. Je nach Vorgang kommen Gebühren für Vollzug und Betreuung, Auslagen und Umsatzsteuer hinzu. Wie sich die Gebühr zusammensetzt, erklärt unsere Seite Notarkosten; was Ihr Vorgang voraussichtlich kostet, sagen wir Ihnen gern vorab.

Nein — und teurer auch nicht. Die Gebühren des GNotKG gelten bundesweit einheitlich. Derselbe Vorgang mit demselben Geschäftswert kostet in Kamenz genauso viel wie in Hoyerswerda, Dresden oder Hamburg. Ein Preisvergleich zwischen Notarbüros ist deshalb weder nötig noch möglich; entscheiden Sie nach Erreichbarkeit und Vertrauen.

Führt das Gespräch zu einer Beurkundung, ist die Beratung in der gesetzlichen Gebühr bereits enthalten. Das gilt auch für mehrere Vorbesprechungen und alle Rückfragen zum Entwurf. Anders liegt es nur bei einer reinen Beratung, auf die keine Urkunde folgt: Dafür sieht das GNotKG einen eigenen Gebührentatbestand vor. Wir sagen Ihnen rechtzeitig Bescheid, bevor auf diesem Weg Kosten entstehen.

Ja, sprechen Sie uns hierzu bitte bei Bedarf vorher an. Die Auskunft ist kostenlos und unverbindlich.

Üblicherweise trägt der Käufer die Kosten für Beurkundung, Vollzug und Grundbucheintragung; so wird es im Kaufvertrag vereinbart. Der Verkäufer zahlt in der Regel nur die Löschung seiner alten Grundschulden. Mehr dazu unter Immobilien.

Wird das Verfahren beendet, nachdem wir bereits einen Entwurf gefertigt und übermittelt haben, entsteht statt der Beurkundungsgebühr eine Gebühr für die vorzeitige Beendigung. Ihre Höhe richtet sich nach dem Umfang der geleisteten Arbeit; für einen vollständig erstellten Entwurf ist der Höchstsatz anzusetzen — die Gebühr kann dann ebenso hoch sein wie die Beurkundungsgebühr. Sie fällt unabhängig davon an, warum die Beteiligten von der Beurkundung absehen. Klären Sie offene Punkte deshalb möglichst, bevor Sie uns mit dem Entwurf beauftragen.

Gerichtskosten, etwa für Eintragungen im Grundbuch oder im Handelsregister, stellt das Gericht Ihnen selbst in Rechnung.

Ja. Jede Kostenberechnung weist Geschäftswert, Gebührentatbestand, Gebührensatz, Auslagen und Umsatzsteuer einzeln aus, mit Angabe der jeweiligen Vorschrift. Wenn Sie eine Position nicht verstehen, erklären wir sie Ihnen. Gegen die Berechnung steht Ihnen zudem der gesetzliche Rechtsbehelf zum Landgericht offen.

Mehr zu den Notarkosten
Notarin Katharina Lehmann mit einer Akte im Notarbüro

Immobilien

Haus, Wohnung und Grundstück

Ja, zwingend. Nach § 311b BGB ist jeder Vertrag über den Kauf, Verkauf oder die Übertragung eines Grundstücks notariell zu beurkunden. Ein privatschriftlicher Vertrag oder ein Handschlag sind unwirksam — auch innerhalb der Familie und zum Beispiel beim kleinen Gartengrundstück. Die Beurkundung schützt beide Seiten vor übereilten Entscheidungen und sichert die Eintragung im Grundbuch.

In sechs Schritten: Eckdaten aufnehmen, Entwurf versenden, beurkunden, Auflassungsvormerkung eintragen, Kaufpreis nach unserer Fälligkeitsmitteilung zahlen, Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Wie lange es von der Beurkundung bis zur Umschreibung dauert, hängt unter anderem auch von der Bearbeitung bei Finanzamt und Grundbuchamt ab — meist sind es einige Wochen bis wenige Monate. Die Vorbereitung starten Sie mit dem Ausfüllen unseres Formulars Immobilienkauf.

Erst dann, wenn Sie als Käufer abgesichert sind. Wir prüfen, ob die Auflassungsvormerkung eingetragen ist, ob die Lastenfreistellung alter Grundschulden gesichert ist und ob erforderliche Genehmigungen vorliegen. Danach erhalten Sie eine sogenannte Fälligkeitsmitteilung von uns. Zahlen Sie niemals vorher — auch nicht auf Drängen des Verkäufers.

Ein Eintrag im Grundbuch, der Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung sichert. Verfügt der Verkäufer nach der Eintragung anderweitig über das Grundstück — überträgt er es etwa an einen Dritten oder belastet er es neu —, ist das Ihnen gegenüber unwirksam, soweit es Ihren Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen würde. Weil die Vormerkung eingetragen sein muss, bevor Sie zahlen, liegen zwischen Beurkundung und Kaufpreiszahlung einige Wochen — diese Zeit ist auch für Ihre Sicherheit da.

5,5 % des Kaufpreises (Stand: Oktober 2026). Das Finanzamt setzt sie nach der Beurkundung mit einem eigenen Steuerbescheid fest. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt das Finanzamt in der Regel erst nach der Zahlung, vorher werden Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Bei Übertragungen zwischen Ehegatten oder zwischen Verwandten in gerader Linie, etwa von Eltern an Kinder, fällt keine Grunderwerbsteuer an.

Ja, das stellt ein häufiges Anliegen für ein Notarbüro dar. Sinnvoll ist es meist nur mit Absicherung: Nießbrauch oder Wohnungsrecht für Sie, Rückforderungsrechte für den Fall von Insolvenz, Scheidung oder Vorversterben des Kindes, und ein Blick auf Pflichtteile und die Zehnjahresfrist des Schenkungsteuerrechts. Vorbereitung über das Formular Schenkung.

Weil die Bank eine dingliche Sicherheit für das Darlehen benötigt. Die Grundschuld gibt der Bank das Recht, im Ernstfall die Verwertung des Grundstücks zu betreiben. Ohne diese Eintragung zahlt kaum eine Bank ein Immobiliendarlehen aus.

Die Erklärung verschafft dem Kreditinstitut einen Vollstreckungstitel ohne vorherigen Gerichtsprozess. Wann davon überhaupt Gebrauch gemacht werden darf, regelt die Sicherungsvereinbarung mit Ihrer Bank — in der Regel erst, wenn Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten. Wer seine Raten bedient, merkt von der Klausel nichts. Gerne erklären wir Ihnen während des Beurkundungstermins die Tragweite des Vollstreckungstitels ausführlicher.

Notar Maximilian Steiner im Beratungsgespräch

Nachlass und Vollmacht

Erben, Schenken und Vorsorge

Nein. Ein Testament ist auch wirksam, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist; Ort und Datum sollten Sie im handschriftlichen Testament immer angeben — geregelt in § 2247 BGB. Das notarielle Testament hat aber praktische Vorteile: Es ist eindeutig formuliert, wird amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister erfasst, und es genügt dem Grundbuchamt zusammen mit der Eröffnungsniederschrift in der Regel als Erbnachweis — ein Erbschein ist dann oft entbehrlich. Gerade wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört, spart das den Erben Zeit und Geld.

Ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten, in dem sich die Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder erst nach dem zweiten Todesfall erben. Es sichert den überlebenden Partner ab, bindet ihn aber auch: Nach dem ersten Erbfall sind die Verfügungen häufig nicht mehr frei änderbar. Ob das zu Ihrer Familiensituation passt, besprechen wir gerne in einem Beratungstermin vor Ort — siehe auch die Seite Erbrecht und Schenkung sowie, für güterrechtliche Fragen, Ehe und Familie.

Nicht immer. Liegt ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift vor, genügt das dem Grundbuchamt in der Regel als Nachweis, und auch Banken akzeptieren es regelmäßig. Bei gesetzlicher Erbfolge ist meist ein Erbschein nötig, ebenso für das Grundbuchamt bei einem handschriftlichen Testament; Banken dürfen bei einem eröffneten, eindeutigen handschriftlichen Testament dagegen nicht pauschal einen Erbschein verlangen. Den Antrag nehmen wir in Kamenz auf und leiten ihn an das Nachlassgericht weiter — Vorbereitung über das Formular Erbschein.

Sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung; bei einem Testament beginnt die Frist nicht vor dessen Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. Sechs Monate gelten, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten. Die Ausschlagung wird gegenüber dem Nachlassgericht erklärt — öffentlich beglaubigt beim Notar oder zur Niederschrift des Nachlassgerichts. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang beim Nachlassgericht. Bei überschuldetem Nachlass beachten Sie: Schlagen Sie aus, rücken Ihre Kinder nach — für sie muss gesondert ausgeschlagen werden. Eine Genehmigung des Familiengerichts ist dafür in der Regel nicht nötig, wenn das Kind erst durch Ihre Ausschlagung Erbe wird.

Nicht bei uns im Notarbüro, sondern in der besonderen amtlichen Verwahrung des Amtsgerichts. Zusätzlich melden wir die Urkunde an das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Stirbt die Erblasserin oder der Erblasser, informiert das Register das zuständige Nachlassgericht — so wird Ihre Verfügung im Erbfall gefunden. Für Erbverträge gilt das ebenso, es sei denn, die amtliche Verwahrung wurde ausgeschlossen, etwa bei einem kombinierten Ehe- und Erbvertrag; dann verwahrt ihn die Notarin oder der Notar — bei Urkunden der früheren Notarstellen Steglich und Bürger heute Notarin Lehmann bzw. Notar Steiner — mehr zum Thema Aktenverwahrung.

Ja. Das seit 2023 geltende Ehegatten-Notvertretungsrecht erlaubt die Vertretung nur in akuten Gesundheitsangelegenheiten und nur für sechs Monate. Bankgeschäfte, Vermögensfragen, Wohnungsangelegenheiten und alles Dauerhafte sind davon nicht erfasst. Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht, wenn nötig, einen Betreuer — nicht zwingend Ihren Ehepartner. Mehr unter Vorsorge.

Die Vorsorgevollmacht regelt, wer für Sie handelt, wenn Sie es selbst nicht mehr können — bei Vermögen, Gesundheit und Aufenthalt. Die Patientenverfügung legt fest, was behandelnde Ärzte in genau umschriebenen Krankheitslagen tun oder unterlassen sollen — etwa bei künstlicher Ernährung oder Beatmung. Beide ergänzen einander; wir erstellen sie in Kamenz meist gemeinsam in einem Termin.

Nach geltendem Recht (Stand: Oktober 2026) darf jedes Kind von jedem Elternteil 400.000 Euro steuerfrei erhalten; von Vater und Mutter zusammen also 800.000 Euro. Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet; danach steht der Freibetrag erneut zur Verfügung. Größere Vermögen lassen sich deshalb in mehreren Schritten übertragen. Die steuerliche Seite stimmen Sie bitte zusätzlich mit Ihrer Steuerberatung ab.

Prägezange des Notarbüros auf einer Urkunde

Ehevertrag und Scheidung

Ehe und Familie

Ohne Ehevertrag leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ein Ehevertrag ist besonders sinnvoll bei Selbstständigkeit, unterschiedlich großen Vermögen, Immobilienbesitz, Auslandsbezug oder Kindern aus früheren Beziehungen. Sie können ihn vor oder während der Ehe schließen. Er muss notariell beurkundet werden; beide Seiten müssen dabei gleichzeitig anwesend oder vertreten sein. Vorbereitung über das Formular Ehevertrag.

Vereinbarungen zum Güterrecht und Zugewinnausgleich, zum Versorgungsausgleich und zum nachehelichen Unterhalt vor Rechtskraft der Scheidung bedürfen der notariellen Beurkundung, ebenso die Übertragung einer Immobilie. Alternativ genügt ein vom Familiengericht protokollierter Vergleich. Vorbereitung über das Formular Scheidungsfolgenvereinbarung.

Sitzecke am Treppenaufgang im Notarbüro

Firma und Gesellschaft

Unternehmen und Register

Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden; anschließend melden wir die Gesellschaft zum Handelsregister an. Online per Video über das System der Bundesnotarkammer ist die Gründung in der Regel möglich, wenn die Gesellschaft ihren Sitz oder eine Geschäftsführerin bzw. ein Geschäftsführer den Wohnsitz im Amtsgerichtsbezirk Kamenz hat. Vorbereitung über das Formular Unternehmensgründung.

Die UG (haftungsbeschränkt) kann schon mit einem Euro Stammkapital gegründet werden, muss aber jedes Jahr ein Viertel ihres Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen; sie eignet sich, wenn Sie klein starten wollen. Die GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital genießt bei Banken, Lieferanten und Vermietern deutlich mehr Vertrauen und lohnt sich, wenn Sie in Vorleistung treten oder Investoren einbinden. Gründerinnen und Gründern geben wir gerne eine Beratung bezüglich der möglichen Wege und der Folgekosten, bevor Sie sich festlegen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an und nutzen Sie gerne für die erste Kontaktaufnahme unser Online-Formular Unternehmensgründung.

Ja, und zwar zweifach: § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG verlangt die notarielle Form für das Verpflichtungsgeschäft ebenso wie für die Abtretung selbst. Im Anschluss übermitteln wir dem Registergericht eine neue Gesellschafterliste. Der Erwerber wird gegenüber der GmbH erst als (neuer) Gesellschafter behandelt, nachdem diese Liste im Register hinterlegt ist. Formular: Anteilskauf.

Anmeldepflichtig sind unter anderem der Wechsel von Geschäftsführern und die Änderung der Vertretungsbefugnis, Sitzverlegung, Firmenänderung, Änderungen des Unternehmensgegenstands, Kapitalmaßnahmen sowie Prokuraerteilung und -widerruf. Die Anmeldung muss öffentlich beglaubigt und elektronisch eingereicht werden — das übernehmen wir für Sie. Mehr unter Unternehmen.

Eine allgemeine Pflicht besteht nicht. Seit der Reform zum 1. Januar 2024 ist die Eintragung als eGbR aber faktisch erforderlich, wenn die Gesellschaft Rechte an Grundstücken erwerben oder ändern will, GmbH-Geschäftsanteile erwerben oder verändern will oder sich als Gesellschafterin an einer im Register eingetragenen Gesellschaft beteiligen möchte. Ohne Voreintragung lehnt das Grundbuchamt die Eintragung ab. Die Anmeldung bereiten Sie mit dem Formular GbR vor.

GmbH-Geschäftsanteile sind vererblich und fallen in den Nachlass. Bei mehreren Erben gehen sie auf eine Erbengemeinschaft über, die ihre Rechte nur gemeinsam ausüben kann — im schlimmsten Fall ist das Unternehmen wochenlang führungslos. Entscheidend ist deshalb das Zusammenspiel von Gesellschaftsvertrag, Testament und Vollmachten: Der Gesellschaftsvertrag kann die Vererbung nicht ausschließen, aber etwa die Einziehung gegen Abfindung oder eine Pflicht zur Abtretung vorsehen; Testament und eine über den Tod hinaus wirkende Vollmacht müssen dazu passen. Wir prüfen das Paket im Zusammenhang.

Notarin Katharina Lehmann unterschreibt im Beurkundungstermin

Unterschrift und Kopie

Beglaubigungen

Bei der Unterschriftsbeglaubigung wird bestätigt, dass die Unterschrift von der ausgewiesenen Person stammt und in Gegenwart der Notarin oder des Notars geleistet oder anerkannt wurde. Den Inhalt des Schriftstücks prüft die Notarin oder der Notar dabei nur darauf, ob Gründe bestehen, die Amtstätigkeit zu versagen (§ 40 BeurkG). Bei der Beurkundung wird die gesamte Erklärung im Termin vorgelesen und erläutert, und die Notarin oder der Notar belehrt über ihre rechtliche Tragweite. Welche Form nötig ist, bestimmt das Gesetz: Eine Beglaubigung genügt etwa für Anmeldungen zum Handels- oder Vereinsregister, eine Beurkundung ist etwa für den Kauf eines Grundstücks vorgeschrieben.

Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück, um das es sich handelt, im Original. Unterschreiben Sie am besten erst im Termin, aber eine bereits geleistete Unterschrift können Sie dort auch als Ihre eigene anerkennen. Für beglaubigte Kopien bringen Sie bitte das Original mit. Soll das Dokument im Ausland verwendet werden, kann das Zielland eine Apostille oder Legalisation verlangen — dabei unterstützen wir Sie. Bitte sprechen Sie das schon bei der Terminvereinbarung an: Dann können wir vorab die nötigen Informationen einholen und Ihnen sagen, wie lange es ungefähr dauert. Apostille und Legalisation erteilen nämlich andere Stellen, etwa das Landgericht oder die Botschaft des Ziellandes. Anfragen können Sie über das Formular Beglaubigung anfragen.

Notarin Katharina Lehmann und Notar Maximilian Steiner

Frühere Urkunden

Aktenverwahrung

Notarin Katharina Lehmann verwahrt die Akten und Bücher der vormaligen Notarin Helgard Steglich. Notar Maximilian Steiner verwahrt die Akten und Bücher der vormaligen Notarin Uta Bürger. Für Urkunden dieser Notarstellen erhalten Sie Ausfertigungen und beglaubigte Abschriften im Notariat Kamenz, Haydnstraße 8, 01917 Kamenz, Telefon 03578 / 3834-0.

Ja. Eine Urkunde verliert durch den Wechsel der Amtsperson nicht ihre Wirksamkeit. Eine Vollmacht gilt weiter, solange sie nicht widerrufen wurde oder sich aus ihr selbst etwas anderes ergibt.

Rufen Sie uns unter 03578 / 3834-0 an oder schreiben Sie an info@notariat-kamenz.de. Nennen Sie Ihren Namen, die Art der Urkunde, die damalige Notarstelle und das ungefähre Jahr; die Urkundennummer beschleunigt die Suche. Nach Prüfung Ihrer Berechtigung erhalten Sie die Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift. Mehr zur Aktenverwahrung

Mehr zur Aktenverwahrung

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir beantworten Ihre Frage gern persönlich und sagen Ihnen auch, welche Unterlagen Sie für einen Termin brauchen.

03578 / 3834-0